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  VSG
 

Verbund-Sicherheitsglas (VSG)






 

Verbund-Sicherheitsglas (VSG) besteht aus mindestens zwei Glasscheiben, die mit einer elastischen, reißfesten Hochpolymerfolie, meist Poly-Vinyl-Butyral (PVB), so miteinander verbunden sind, dass bei Bruch der Scheiben die Bruchstücke an der Folie haften bleiben. Dies mindert das Risiko von Schnitt- oder Stichverletzungen bei Zerstörung der Scheiben und ermöglicht nach dem Bruch eine Resttragfähigkeit der VSG-Einheit.
Als Ausgangsmaterialien werden Flachgläser sowie PVB-Folien der Dicke 0,38 mm verwendet, die auch mehrlagig laminiert werden können. Nach dem Schichten der einzelnen Lagen wird in einem Walzverfahren mit anschließendem Pressen bei einem Druck von etwa 14 bar und einer Temperatur von 140°C in einem Autoklaven ein dauerhafter Verbund von Glas und Folie geschaffen.

VSG muss bei Überkopfverglasungen aus Gründen der Resttragfähigkeit in Deutschland Bestandteil des Scheibenaufbaus sein. Zunehmend werden aber auch im Fassadenbereich punktgelagerte Verglasungen aus VSG eingesetzt. Bei Vertikalverglasungen kann im Unterschied zu Überkopfverglasungen bei der Zerstörung beider Scheiben auch mit VSG aus ESG eine gute Resttragfähigkeit erreicht werden. Das Eigengewicht des Glases wirkt dabei in der Scheibenebene und die Bruchstücke werden durch die splitterbindende Wirkung der Folie zusammengehalten. Manche Verbundgläser mit einem Gießharzverbund werden im Rahmen von Zulassungen inzwischen auch als VSG eingestuft.


Beispiel Überkopfverglasung




  



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Bei Überkopfverglasungen sind die planmäßigen Bemessungslasten wie Wind, Schnee und Eigengewicht gemäß DIN 1055 anzusetzen. Es sind die üblichen statischen Nachweise gemäß den Technischen Regeln für die Verwendung linienförmig gelagerter Verglasungen zu führen.

Können Überkopfverglasungen zeitweise zu Reinigungszwecken betreten werden, so ist nach DIN 4426 üblicherweise zusätzlich ein Lastfall mit einer Einzellast von 1,5 kN bei einer Aufstandsfläche von 100 mm x 100 mm in ungünstigster Laststellung zu berücksichtigen. Betretbare Überkopfverglasungen dürfen hierbei nur von besonders geschultem Personal betreten werden. Zusätzlich sind bei betretbaren Überkopfverglasungen die experimentellen Nachweise gemäß dem neuen Merkblatt der Berufsgenossenschaften GS-BAU-18 zu führen. Entsprechen Überkopfverglasungen nicht den Randbedingungen der TRLV (z.B. bei einer Punktlagerung), sind ggfs. auch Resttragfähigkeitsversuche erforderlich.

 
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